Wohnflächenverordnung – Was Käufer und Verkäufer in Freiburg wissen müssen
Die Wohnflächenverordnung regelt, wie Wohnflächen berechnet werden. Für Käufer und Verkäufer ist sie entscheidend – Abweichungen können zu rechtlichen Konflikten führen.

Was ist die Wohnflächenverordnung?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, die genau festlegt, wie die Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen ist. Sie gilt für Wohnungen und Wohngebäude und ist insbesondere beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien relevant.
Die Verordnung definiert präzise, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und wie verschiedene Bereiche – etwa Dachschrägen, Balkone oder Kellerräume – zu bewerten sind. Dies schafft einheitliche Standards und soll Konflikte zwischen Käufern und Verkäufern beziehungsweise Mietern und Vermietern vermeiden.
Für Immobilienkäufer in Freiburg ist die korrekte Wohnflächenberechnung besonders wichtig: Bei den hohen Quadratmeterpreisen in der Stadt können selbst kleinere Abweichungen einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeuten. Zudem bildet die angegebene Wohnfläche oft die Grundlage für den Kaufpreis und die Finanzierung.
Wie wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung berechnet?

Grundflächen, die voll angerechnet werden
Zur Wohnfläche gehören zunächst alle Grundflächen von Räumen, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und zum dauerhaften Aufenthalt genutzt werden. Dazu zählen:
- Wohnräume, Schlafzimmer, Kinderzimmer
- Küche, Bad, Flur
- Wintergärten, wenn sie beheizt sind
- Eingebaute Schränke und Einbauküchen
Diese Flächen werden zu 100 Prozent angerechnet – allerdings nur bei einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern.
Flächen mit reduzierter Anrechnung
Bei bestimmten Bereichen erfolgt die Anrechnung nur anteilig:
- Dachschrägen und Raumhöhen unter 2 Metern: Flächen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden nur zu 50 Prozent angerechnet. Bereiche unter einem Meter Höhe zählen gar nicht.
- Balkone, Terrassen, Loggien: Diese werden in der Regel zu 25 bis 50 Prozent angerechnet, je nach Nutzbarkeit und baulicher Gestaltung.
Flächen, die nicht zur Wohnfläche zählen
Nicht angerechnet werden:
- Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume
- Garagen und Stellplätze
- Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Treppenräume und Zugänge, die von mehreren Parteien genutzt werden
Praxisbeispiel: Altbauwohnung in der Freiburger Wiehre
Ein typisches Beispiel aus Freiburg: Eine Familie interessiert sich für eine Altbauwohnung in der Wiehre. Im Exposé sind 95 Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Bei der Besichtigung stellt sich heraus:
- Die Wohnung hat hohe Decken von 3,20 Metern in den Haupträumen (vollständig anrechenbar)
- Ein ausgebautes Dachgeschoss mit Dachschrägen: Dort sind von 20 Quadratmetern Grundfläche nur 12 Quadratmeter mit voller Höhe nutzbar, 8 Quadratmeter haben zwischen 1 und 2 Metern Höhe
- Ein Südbalkon mit 6 Quadratmetern
- Ein Kellerabteil von 8 Quadratmetern
Die korrekte Berechnung:
- Haupträume: 75 m² (voll anrechenbar)
- Dachgeschoss volle Höhe: 12 m² (voll anrechenbar)
- Dachgeschoss reduzierte Höhe: 4 m² (8 m² × 50 %)
- Balkon: 1,5–3 m² (6 m² × 25–50 %)
- Kellerabteil: 0 m² (nicht anrechenbar)
Tatsächliche Wohnfläche nach WoFlV: circa 92,5–94 m²
Die im Exposé angegebenen 95 Quadratmeter liegen im Rahmen üblicher Toleranzen. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 6.000 Euro pro Quadratmeter würde eine Abweichung von 5 Quadratmetern jedoch bereits 30.000 Euro ausmachen.
Häufige Stolperfallen bei der Wohnflächenberechnung
Abweichungen zwischen Exposé und tatsächlicher Fläche
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die im Kaufvertrag oder Exposé angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen Fläche nach Wohnflächenverordnung abweicht. Gründe dafür können sein:
- Veraltete Berechnungsmethoden (z. B. nach DIN 283)
- Fehlerhafte Vermessung
- Bewusste oder unbewusste Fehlangaben
- Balkone oder Dachschrägen wurden falsch angerechnet
Rechtliche Relevanz von Flächenabweichungen
Grundsätzlich gilt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, können Käufer unter Umständen den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Bei kleineren Abweichungen ist dies in der Regel nicht möglich – hier gilt die Immobilie als "im Wesentlichen" wie beschrieben.
In Freiburg, wo Immobilien häufig im oberen Preissegment liegen, sollten Käufer bei Unsicherheiten eine professionelle Wohnflächenberechnung durch einen Sachverständigen in Betracht ziehen.
Besonderheiten bei Altbauten
Gerade in den beliebten Freiburger Altbaugebieten wie der Wiehre, dem Stühlinger oder der Altstadt sind die Grundrisse oft verwinkelt und weisen Dachschrägen, Nischen oder ungewöhnliche Raumhöhen auf. Hier ist besondere Sorgfalt bei der Flächenberechnung geboten.
Ein weiterer Aspekt: Viele Altbauten wurden vor Einführung der Wohnflächenverordnung errichtet. Die in alten Unterlagen angegebenen Flächen entsprechen möglicherweise nicht den heutigen Berechnungsstandards.
Unterschied zur DIN 277
Vorsicht bei gewerblich genutzten Immobilien oder Mischobjekten: Hier kommt häufig die DIN 277 zur Anwendung, die eine andere Berechnungsmethode verwendet und in der Regel zu größeren Flächenangaben führt. Käufer sollten daher immer nachfragen, nach welcher Methode die Wohnfläche berechnet wurde.
Wohnflächenberechnung im Kaufprozess
Vor dem Kauf: Exposé und Unterlagen prüfen
Achten Sie bereits im Exposé darauf, ob die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung angegeben ist. Seriöse Makler und Verkäufer weisen dies explizit aus. Prüfen Sie bei der Besichtigung:
- Stimmen die Raummaße mit dem Grundriss überein?
- Wie wurden Dachschrägen, Balkone und Terrassen angerechnet?
- Gibt es eine professionelle Wohnflächenberechnung?
Im Kaufvertrag: Regelungen zur Wohnfläche
Im notariellen Kaufvertrag sollte die Wohnfläche möglichst genau angegeben werden. Viele Verträge enthalten jedoch auch Klauseln, die Abweichungen in einem bestimmten Rahmen zulassen. Lassen Sie sich den Vertragsentwurf vor dem Notartermin zusenden und prüfen Sie diese Passagen sorgfältig.
Nach dem Kauf: Was tun bei Abweichungen?
Stellen Sie nach dem Kauf fest, dass die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der vereinbarten abweicht, sollten Sie:
1. Die Fläche professionell nachmessen lassen
2. Die Abweichung dokumentieren
3. Rechtlichen Rat einholen
4. Je nach Sachlage Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen
Tipps für Verkäufer

Auch als Verkäufer sollten Sie die Wohnfläche korrekt angeben:
- Lassen Sie die Wohnfläche vor dem Verkauf professionell berechnen
- Dokumentieren Sie die Berechnung transparent
- Vermeiden Sie Übertreibungen – diese können später zu Rechtsstreitigkeiten führen
- Weisen Sie auf Besonderheiten (Dachschrägen, reduziert anrechenbare Flächen) hin
Eine korrekte Wohnflächenangabe schafft Vertrauen und verhindert spätere Auseinandersetzungen.
Fazit: Warum die Wohnflächenverordnung wichtig ist
Die Wohnflächenverordnung mag auf den ersten Blick wie ein technisches Detail erscheinen – tatsächlich hat sie aber erhebliche praktische und finanzielle Bedeutung. Gerade in einem angespannten Immobilienmarkt wie Freiburg, wo jeder Quadratmeter zählt, sollten Käufer und Verkäufer die Regelungen kennen und anwenden.
Eine korrekte Wohnflächenberechnung schützt beide Seiten: Käufer zahlen nicht für Fläche, die nicht vorhanden ist, und Verkäufer vermeiden spätere Reklamationen. Im Zweifelsfall lohnt sich die Investition in eine professionelle Vermessung durch einen Sachverständigen.
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