Auflassungsvormerkung – Sicherheit beim Immobilienkauf
Die Auflassungsvormerkung sichert Immobilienkäufer ab. Erfahren Sie, wie dieser wichtige Grundbucheintrag funktioniert und warum er unverzichtbar ist.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist ein zentrales Sicherungsinstrument beim Immobilienkauf in Deutschland. Es handelt sich um einen Vermerk im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung einer Immobilie rechtlich absichert. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und schützt den Käufer vor nachteiligen Verfügungen des Verkäufers in der Zeit zwischen Kaufvertragsabschluss und tatsächlicher Eigentumsumschreibung.
Der Begriff setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Die "Auflassung" bezeichnet die notarielle Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang. Die "Vormerkung" ist die Eintragung dieses Anspruchs im Grundbuch, bevor das Eigentum tatsächlich übergeht.
Warum ist die Auflassungsvormerkung wichtig?

Zwischen dem Notartermin und der endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch vergehen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. In dieser Zeit könnte der Verkäufer theoretisch die Immobilie ein zweites Mal verkaufen, Grundschulden eintragen lassen oder andere rechtliche Belastungen vornehmen.
Die Auflassungsvormerkung verhindert genau dies: Sie stellt sicher, dass alle nach ihrer Eintragung vorgenommenen Verfügungen gegenüber dem Käufer unwirksam sind. Der Käufer erhält damit die Gewissheit, dass er die Immobilie in dem Zustand erhält, wie sie zum Zeitpunkt der Vormerkung im Grundbuch eingetragen war.
Rechtliche Wirkung
Die Auflassungsvormerkung hat folgende Schutzwirkungen:
- Rangwahrung: Der Anspruch des Käufers wird gegenüber späteren Eintragungen geschützt
- Verfügungsschutz: Spätere belastende Eintragungen werden mit Eigentumsübergang unwirksam
- Insolvenzschutz: Selbst bei Insolvenz des Verkäufers bleibt der Übereignungsanspruch bestehen
Praxisbeispiel aus Freiburg
Frau Schmidt möchte eine Eigentumswohnung im Freiburger Stadtteil Wiehre kaufen. Der Kaufpreis beträgt 450.000 Euro. Beim Notartermin im Februar wird der Kaufvertrag beurkundet und gleichzeitig die Auflassungsvormerkung beantragt.
Die Eintragung der Vormerkung erfolgt Ende Februar. Frau Schmidt zahlt den Kaufpreis nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung im März. Die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt erst im Mai, nachdem alle Unterlagen vorliegen und die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde.
In der Zwischenzeit versucht der Verkäufer, ohne Wissen von Frau Schmidt, eine weitere Grundschuld über 100.000 Euro eintragen zu lassen. Dank der Auflassungsvormerkung ist diese Eintragung zwar möglich, wird aber mit der Eigentumsumschreibung auf Frau Schmidt automatisch unwirksam. Frau Schmidt erhält die Wohnung lastenfrei, wie im Kaufvertrag vereinbart.
Der Ablauf beim Immobilienkauf
Der typische Ablauf mit Auflassungsvormerkung gestaltet sich wie folgt:
1. Notartermin: Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung
2. Antrag auf Vormerkung: Der Notar beantragt die Eintragung beim Grundbuchamt
3. Eintragung der Vormerkung: Erfolgt meist binnen weniger Wochen
4. Fälligkeitsmitteilung: Der Notar teilt mit, wann der Kaufpreis zu zahlen ist
5. Kaufpreiszahlung: Nach Erfüllung aller Bedingungen
6. Eigentumsumschreibung: Der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen
7. Löschung der Vormerkung: Erfolgt automatisch mit der Eigentumsumschreibung
Kosten der Auflassungsvormerkung
Die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung sind Teil der Notarkosten und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro entstehen für die Vormerkung Grundbuchkosten von einigen hundert Euro. Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer als Teil der Kaufnebenkosten, die in Freiburg und Umgebung zusammen mit Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbsteuerkosten einzuplanen sind.
Worauf sollten Käufer achten?
Zeitpunkt der Eintragung
Die Auflassungsvormerkung sollte so schnell wie möglich nach dem Notartermin eingetragen werden. Erst nach der Eintragung genießt der Käufer den vollen Schutz. Der Notar überwacht diesen Prozess in der Regel und informiert den Käufer über die erfolgte Eintragung.
Prüfung des Grundbuchauszugs
Vor der Kaufpreiszahlung sollten Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug prüfen oder durch ihren Notar prüfen lassen. Dieser sollte die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers ausweisen.
Abstimmung mit der Finanzierung
Banken verlangen bei der Immobilienfinanzierung üblicherweise, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, bevor sie den Kreditbetrag auszahlen. Dies ist eine zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten.
Besonderheiten in Freiburg
In der Freiburger Region mit ihrem angespannten Immobilienmarkt und vergleichsweise hohen Kaufpreisen ist die Auflassungsvormerkung besonders wichtig. Bei Eigentumswohnungen in beliebten Stadtteilen wie Wiehre, Herdern oder der Oberau sollten Käufer auf die zügige Eintragung achten.
Unterschied zur Grundschuld
Häufig wird die Auflassungsvormerkung mit anderen Grundbucheinträgen verwechselt. Im Gegensatz zur Grundschuld, die eine Belastung des Grundstücks darstellt und typischerweise zugunsten einer finanzierenden Bank eingetragen wird, sichert die Auflassungsvormerkung den Übereignungsanspruch des Käufers.
Während die Grundschuld auch nach vollständiger Tilgung des Darlehens im Grundbuch bestehen bleibt (bis zur aktiven Löschung), erlischt die Auflassungsvormerkung automatisch mit der Eigentumsumschreibung.
Verzicht auf die Auflassungsvormerkung?
Ein Verzicht auf die Auflassungsvormerkung ist theoretisch möglich, aber in der Praxis höchst unüblich und nicht empfehlenswert. Ohne diesen Schutz geht der Käufer erhebliche Risiken ein:
- Doppelverkauf der Immobilie
- Eintragung zusätzlicher Belastungen
- Pfändung durch Gläubiger des Verkäufers
- Probleme bei Insolvenz des Verkäufers
Seriöse Notare werden standardmäßig eine Auflassungsvormerkung in den Kaufvertrag aufnehmen und deren Eintragung veranlassen. Auch finanzierende Banken bestehen auf diesem Schutzinstrument.
Fazit
Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Immobilienkaufs. Sie schützt Käufer in der kritischen Phase zwischen Vertragsabschluss und Eigentumsübergang vor finanziellen Risiken. Obwohl sie mit Kosten verbunden ist, überwiegt der Sicherheitsgewinn deutlich.
Beim Kauf einer Immobilie in Freiburg sollten Käufer darauf achten, dass die Vormerkung zeitnah eingetragen wird und vor der Kaufpreiszahlung im Grundbuch vermerkt ist. Der begleitende Notar koordiniert diesen Prozess normalerweise zuverlässig.
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