Vorkaufsrecht – Was Käufer und Verkäufer in Freiburg wissen müssen
Das Vorkaufsrecht kann beim Immobilienkauf überraschend auftauchen. Wir erklären, was dieser Fachbegriff bedeutet und welche Rechte Käufer und Verkäufer haben.

Vorkaufsrecht – Was Käufer und Verkäufer in Freiburg wissen müssen
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann das Vorkaufsrecht zu einer unerwarteten rechtlichen Hürde werden. Insbesondere in begehrten Lagen wie Freiburg im Breisgau, wo der Immobilienmarkt sehr dynamisch ist, spielt dieser Fachbegriff eine wichtige Rolle. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, was ein Vorkaufsrecht ist, wann es greift und worauf Sie als Käufer oder Verkäufer achten sollten.
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht räumt einer bestimmten Person oder Institution das Recht ein, eine Immobilie zu kaufen, bevor sie an einen Dritten verkauft wird. Der Vorkaufsberechtigte kann nach Abschluss eines Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer entscheiden, ob er die Immobilie zu den gleichen Bedingungen selbst erwerben möchte.
Wichtig: Das Vorkaufsrecht ist kein Kaufzwang. Der Berechtigte kann, muss aber nicht von seinem Recht Gebrauch machen. Tut er es nicht oder verzichtet er ausdrücklich darauf, kann der ursprünglich vereinbarte Kaufvertrag wie geplant vollzogen werden.
Arten von Vorkaufsrechten
Es gibt verschiedene Formen des Vorkaufsrechts:
Gesetzliches Vorkaufsrecht: Dieses ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Miteigentümer haben beispielsweise beim Verkauf von Miteigentumsanteilen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Auch Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht: Kommunen können in bestimmten Gebieten ein Vorkaufsrecht geltend machen, etwa in Sanierungsgebieten oder zur Sicherung der Stadtentwicklung. In Freiburg kann dies insbesondere in Stadtteilen mit städtebaulichen Entwicklungsplänen relevant werden.
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: Dieses wird vertraglich vereinbart, etwa zwischen Familienangehörigen oder Geschäftspartnern. Es muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um auch gegenüber Dritten wirksam zu sein.
Praxisbeispiel aus Freiburg

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Familie Schmidt aus Freiburg-Wiehre möchte ihre Eigentumswohnung verkaufen. Sie finden einen Käufer, der bereit ist, 450.000 Euro zu zahlen. Der notarielle Kaufvertrag wird geschlossen.
Nun stellt sich heraus, dass im Grundbuch ein Vorkaufsrecht zugunsten der Nachbarin eingetragen ist – eine Vereinbarung, die der vorherige Eigentümer vor Jahren getroffen hatte. Die Nachbarin wird über den Verkauf informiert und hat nun zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob sie die Wohnung zu den gleichen 450.000 Euro kaufen möchte.
Entscheidet sich die Nachbarin für den Kauf, tritt sie an die Stelle des ursprünglichen Käufers. Der ursprüngliche Käufer geht leer aus, erhält aber seine bereits gezahlten Kosten erstattet. Verzichtet die Nachbarin auf ihr Vorkaufsrecht, kann der Verkauf wie geplant abgewickelt werden.
Wann greift das Vorkaufsrecht?
Das Vorkaufsrecht wird erst ausgelöst, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Drittkäufer geschlossen wurde. Es geht also nicht um ein Recht auf den ersten Zugriff bei einer Verkaufsabsicht, sondern um das Recht, in einen bereits geschlossenen Vertrag einzutreten.
Fristen und Ausübung
Der Vorkaufsberechtigte muss innerhalb bestimmter Fristen reagieren:
- Bei privatrechtlichen Vorkaufsrechten: in der Regel zwei Monate nach Mitteilung des Vertragsabschlusses
- Bei öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechten der Kommune: meist drei Monate
Die Ausübung muss gegenüber dem Verkäufer erklärt werden und bedarf bei Grundstücken der notariellen Beurkundung.
Worauf Verkäufer achten sollten
Als Verkäufer sollten Sie bereits vor Vertragsabschluss prüfen, ob Vorkaufsrechte bestehen:
Grundbuch prüfen: Lassen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug erstellen. Eingetragene Vorkaufsrechte finden sich in Abteilung II des Grundbuchs.
Kommune anfragen: Klären Sie bei der Stadt Freiburg, ob ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht für Ihre Immobilie besteht. Dies ist besonders in Erhaltungssatzungsgebieten relevant.
Transparenz gegenüber Käufern: Informieren Sie potenzielle Käufer frühzeitig über bestehende Vorkaufsrechte. Dies vermeidet spätere Enttäuschungen und rechtliche Auseinandersetzungen.
Verzichtserklärung einholen: In vielen Fällen ist der Vorkaufsberechtigte bereit, auf sein Recht zu verzichten. Eine notariell beurkundete Verzichtserklärung schafft Rechtssicherheit vor Vertragsabschluss.
Worauf Käufer achten sollten
Als Käufer einer Immobilie in Freiburg sollten Sie sich ebenfalls absichern:
Due Diligence durchführen: Prüfen Sie das Grundbuch sorgfältig auf eingetragene Vorkaufsrechte, bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen.
Rücktrittsmöglichkeit vereinbaren: Lassen Sie im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht für den Fall verankern, dass ein Vorkaufsberechtigter von seinem Recht Gebrauch macht. So können Sie bereits getätigte Aufwendungen minimieren.
Finanzierung nicht zu früh binden: Warten Sie mit der endgültigen Bindung von Finanzierungsmitteln, bis feststeht, dass kein Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
Wartezeit einkalkulieren: Planen Sie die Fristen für die Ausübung des Vorkaufsrechts in Ihre Zeitplanung ein. Der Einzug in die Immobilie verzögert sich entsprechend.
Vorkaufsrecht der Kommune in Freiburg
Freiburg macht wie viele andere Städte von der Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Gebieten ein Vorkaufsrecht zu sichern. Dies dient der Stadtentwicklung, dem Erhalt bezahlbaren Wohnraums oder der Umsetzung städtebaulicher Konzepte.
In der Praxis wird das kommunale Vorkaufsrecht jedoch nur in Ausnahmefällen tatsächlich ausgeübt – meist dann, wenn es um grundlegende städtebauliche oder soziale Interessen geht. Die Stadt prüft jeden Fall einzeln.
Verkäufer und Käufer können bei der Stadtverwaltung eine Negativbescheinigung beantragen, die bestätigt, dass kein Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Dies schafft Rechtssicherheit und beschleunigt den Kaufprozess.
Vorkaufsrecht löschen oder aufheben

Ein im Grundbuch eingetragenes schuldrechtliches Vorkaufsrecht kann gelöscht werden, wenn:
- der Berechtigte zustimmt und die Löschungsbewilligung erteilt
- das Vorkaufsrecht zeitlich befristet war und die Frist abgelaufen ist
- der Berechtigte auf sein Recht verzichtet
Die Löschung erfolgt durch einen Notar und wird im Grundbuch vollzogen. Dies erhöht die Verkehrsfähigkeit der Immobilie deutlich und vermeidet Komplikationen beim Verkauf.
Fazit: Vorkaufsrecht erfordert sorgfältige Prüfung
Das Vorkaufsrecht ist ein komplexes rechtliches Instrument, das sowohl Käufer als auch Verkäufer überraschen kann. Eine frühzeitige Prüfung des Grundbuchs und die Klärung eventueller kommunaler Vorkaufsrechte sind unverzichtbar für einen reibungslosen Immobilienverkauf in Freiburg.
Wer diese Punkte beachtet, Transparenz schafft und im Zweifelsfall Verzichtserklärungen einholt, kann rechtliche Unsicherheiten vermeiden und den Verkaufsprozess effizient gestalten.
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